ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGBs

 
§ 1
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt, der bei Weitergabe an andere persönlich für unsere
Provision haftet, auch wenn er Bevollmächtigter ist.
 
§ 2
Der Nachweis der angebotenen Objekte durch uns gilt als anerkannt, wenn nicht der Empfänger sofort nach
Erhalt nachweist, dass ihm das Objekt vorher von anderer Seite angeboten wurde.
 
§ 3
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Irrtümer, Auslassungen und Zwischenverkauf bleiben
vorbehalten. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Unsere Firma haftet in
keiner Weise für die Finanzierung der von uns nachgewiesenen oder vermittelten Objekte.
 
§ 4
Kommt mit dem Empfänger ein anderes Geschäft (z.B. Kauf, Miete, Pacht) zustande, so ist – sofern unser Angebot
keine Angaben dazu enthält – hierfür die ortsübliche Provision zu bezahlen.
 
§ 5
Der Erwerb eines Grundstückes im Wege des Erbbaurechtes steht einem Kauf gleich.
 
§ 6
Unsere Firma darf auch für die Gegenseite tätig sein.
 
§ 7
Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet und innerhalb von
fünf Jahren danach gekauft, so ist hierfür die vereinbarte Käuferprovision zu zahlen, abzüglich der für den
ersten Vertrag gezahlten Provision.
 
§ 8
Wird ein nachgewiesener oder vermittelter Vertrag rückgängig gemacht oder aufgehoben, wird unser
Provisionsanspruch hiervon nicht berührt.
 
§ 9
Wir haben Anspruch auf unsere Anwesenheit bei Vertragsabschluß und auf Erteilung einer vollständigen
Vertragsabschrift, auch für den Fall, dass wir beim Vertragsabschluß nicht anwesend waren. Falls ein
Vertrag ohne unsere Mitwirkung zustande kommt, ist auf Anforderung der Vertragspartner zu benennen und zu belegen.
 
§ 10
Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen, die den Inhalt
unserer Geschäftsbedingungen ändern, müssen zu Ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.
 
§ 11
Auch aus der telefonischen (mündlichen) Bekanntgabe von Objekten entsteht ein provisionspflichtiger
Maklervertrag.
 
§ 12
Gerichtsstand ist Berlin, sofern zulässig.
 
§ 13
Mit der Entgegennahme, spätestens mit der Verwendung des Angebots (z.B. Besichtigung, Verhandlung)
erklärt sich der Empfänger mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.
 
§ 14
Sollte eine der vorstehenden Bestimmung ungültig sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen
nicht berührt. Ungültige und unklare Bestimmungen sind so auszulegen, wie sie dem Willen der Parteien
am nächsten kommen.